AKTENZEICHEN AF-2026-01 · STRENG VERBINDLICH · ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN GEAHNDET

Anordnung Nr. 1 / Spielzeit 2026

29 Paragraphen zur sofortigen Wiederherstellung der Fußball-Hygiene. Erlassen durch das Referat für antifußballistische Angelegenheiten, mit bindender Wirkung für alle Vereinsbosse, Verbände, Funktionäre und Sky-Experten.

  1. §01Abs. 1

    Grundsatz

    Fußball ist kein Sport, sondern eine extrinsische Motivation zur Maximierung von Werbeblock-Minuten. Dieser Zustand ist umgehend zu beenden.

  2. §02Abs. 2

    Sprachhygiene

    Die Verwendung des Wortes „Emotionen" außerhalb von Excel-Tabellen wird mit Stadionverbot von mindestens 3 Spielzeiten geahndet.

  3. §03Abs. 3

    Transferwesen

    Spielertransfers über 100 Mio. € sind grundsätzlich durch den Tausch gebrauchter Kleinwagen-Flotten zu begleichen.

    Berechnung anhand Schwacke-Liste, Erstzulassung max. 2008.

  4. §04Abs. 4

    Der „unpolitische" Stammtisch

    Die Behauptung „Politik hat im Stadion nichts zu suchen" wird mit einer dreiwöchigen Sperre für jeglichen Alkoholkonsum belegt. Wer den Sport unpolitisch will, muss seine Bratwurst ab sofort schweigend im abgedunkelten Keller verzehren.

  5. §05Abs. 5

    50+1

    Die 50+1-Regel ist eine Brandmauer der Vernunft. Wer sie umgehen will, wird zur Teilnahme an einem Bezirksliga-Schiedsgericht verpflichtet.

  6. §06Abs. 6

    Stadionverpflegung

    Bier kostet maximal 3,50 €. Wer mehr verlangt, übernimmt unentgeltlich die Stadionreinigung nach Heimspielen.

  7. §07Abs. 7

    RB Leipzig

    Vereinsstatus wird nur unter der Bedingung anerkannt, dass mindestens 51 % der Mitglieder Brausen anderer Marken trinken dürfen.

  8. §08Abs. 8

    Codes & Chiffren

    Trikots, Tattoos und Transparente mit einschlägigen Zahlencodes (88, 18, 28) oder Marken aus dem rechten Sortiment werden am Eingang konfisziert und fachgerecht entsorgt. „Das ist nur Mode" gilt als Geständnis.

    Verantwortlich: Ordnungsdienst, im Zweifel: Block N.

  9. §09Abs. 9

    Werbeunterbrechung

    Werbung während des Elfmeterschießens führt zur sofortigen Zwangsversteigerung der Vereinsgeschäftsstelle an eine Kleingartenkolonie.

  10. §10Abs. 10

    Phrasenkontrolle

    Interviews mit Funktionären werden ausschließlich unter Aufsicht eines Lügendetektors geführt, der bei Phrasen leichte Stromschläge abgibt.

    Verbotene Floskeln u.a.: „von Spiel zu Spiel", „basic things", „die Jungs haben alles gegeben".

  11. §11Abs. 11

    VAR

    Der Video-Assistent darf maximal 90 Sekunden pro Spiel zu Rate gezogen werden. Überschreitung führt zur Annullierung der gesamten Saison.

  12. §12Abs. 12

    Der DFB-Integrations-Lügendetektor

    DFB-Kampagnen gegen Rassismus („Wir gegen Rassismus" etc.) dürfen erst dann plakatiert werden, wenn der Verband nachweist, dass in den eigenen Führungsgremien prozentual weniger alte, weiße Männer sitzen als in einer durchschnittlichen Schrebergarten-Kolonie.

  13. §13Abs. 13

    WM-Vergabe

    WM-Vergaben an Staaten ohne Sommerflora sind nichtig. Wer in der Wüste spielen will, soll Beach-Soccer machen.

  14. §14Abs. 14

    Klub-WM

    Die Klub-WM ist als touristische Veranstaltung einzustufen und wird steuerlich wie Pauschalreisen behandelt.

  15. §15Abs. 15

    Trikotpreise

    Authentic-Trikots dürfen den Selbstkostenpreis nicht um mehr als 200 % übersteigen. Aktuell üblich: 1500 %.

  16. §16Abs. 16

    Stadionnamen

    Stadionnamen müssen mindestens 12 Jahre Bestand haben oder den Namen einer verstorbenen Vereinslegende tragen — nicht den eines Versicherungskonzerns.

  17. §17Abs. 17

    Stadionverbots-TÜV

    Stadionverbote werden jährlich daraufhin überprüft, ob sie statistisch auffällig häufig linke Ultras und auffällig selten organisierte Neonazis treffen. Bei Auffälligkeit: Komplettrevision auf Kosten der Geschäftsführung.

  18. §18Abs. 18

    Anstoßzeit

    Spiele beginnen um 15:30 Uhr am Samstag. Punkt. Wer Montagsspiele will, soll in die englische Liga ziehen.

  19. §19Abs. 19

    Expertenwesen

    Fernseh-Experten müssen vor jeder Sendung schriftlich bestätigen, dass sie in den letzten 7 Tagen ein Amateurspiel besucht haben.

  20. §20Abs. 20

    Sky-Pakete

    Die Aufsplittung der TV-Rechte auf mehr als zwei Anbieter gilt als organisierte Kriminalität.

  21. §21Abs. 21

    Maskottchen

    Vereinsmaskottchen müssen handgenäht sein. Verstöße werden mit Pflicht-Karneval beim Auswärtsspiel geahndet.

  22. §22Abs. 22

    Investoren

    Strategische Investoren sind als Parasitenbefall zu behandeln und mit handelsüblichen Mitteln zu bekämpfen.

  23. §23Abs. 23

    Pyrotechnik

    Bengalos sind erlaubt, sofern sie biologisch abbaubar sind und die Choreographie thematisch zur Vereinsgeschichte passt.

  24. §24Abs. 24

    Saudi-Sportswashing

    Spieler, die in die saudische Liga wechseln, werden im Glossar ab sofort als „Frührentner" geführt.

  25. §25Abs. 25

    Frauenfußball

    Wird strukturell gleichgestellt, sobald der erste DFB-Funktionär in der Lage ist, drei aktive Spielerinnen ohne Spickzettel zu benennen.

  26. §26Abs. 26

    Schiedsrichter

    Schiedsrichter erhalten freien Eintritt ins Stadion auf Lebenszeit. Im Gegenzug dürfen sie auf keiner Pressekonferenz erscheinen.

  27. §27Abs. 27

    Datenkraken

    Expected-Goals-Statistiken sind zugelassen, sofern sie von einem Menschen erklärt werden, der den Begriff selbst versteht.

  28. §28Abs. 28

    Funktionärsdiäten

    Tagessätze über 800 € werden direkt an Fan-Initiativen umgeleitet. Vorzugsweise an solche, die das jeweilige Funktionärsbüro besetzen.

  29. §29Abs. 29

    Schlussbestimmung

    Dieses Manifest tritt rückwirkend zum 17. Mai 1904 in Kraft. Über Ausnahmen entscheidet die Kurve.

    Ratifiziert durch Akklamation im Block N, Halbzeitpause.

Ratifiziert durch Akklamation im Stehblock. Gezeichnet:

i. A. Die Kurve